AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Streetz Open Air ( St.O.A. )

§1 Vertragsgegenstand
1. Mit dem Erwerb eines Tickets für die Veranstaltung „Streetz Open Air 2024" am Donnerstag den 12.09.2024, am Freitag den 13.09.2024 und Samstag den 14.09.2024, akzeptiert ihr - im Folgenden „Kunde" genannt - die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das bindet den Erwerb eines Tagestickets entsprechend mit ein.
2. Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und Bestätigung durch den Vorstand von Streetzrock e.V.
3. Die Veranstaltung "Streetz Open Air" findet auf dem ausgewiesenen Festivalgelände in Streetz statt. Das Festivalgelände umfasst das eingezäunte Gelände, welches nur mit einer Einlasskontrolle betreten werden darf, auf der Wiese von Stephan Dabrowski - im Folgenden „Veranstaltungsgelände“ genannt. Campingfläche ist eine Fläche außerhalb der Einzäunung, welche auf dem Veranstaltungsgelände extra Markiert ist. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Tagesparkplätze, sind noch einmal gesondert ausgewiesen. Sämtliches Parken und Campen, ist auf eigene Gefahr. Streetzrock e.V. übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, am Eigentum von dritten.
4. Das Angebot für den Vertragsabschluss geht vom Kunden aus. Mit dem Erwerb eines Ticket im Onlinevorverkauf oder dem Erwerb eines Bändchen an der Tageskasse, kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Streetzrock e.V. zustande. 
5. Das Mindestalter für eine Bestellung oder Kauf eines Festivaltickets, beträgt 18 Jahre.

§2 Veranstalter
Streetzrock e.V.
Vertreten durch den gewählten Vorstand
Kastanienallee 15
29451 Dannenberg

Mail: Veranstalter@streetzrock.de
Website: www.streetzrock.de

§3 Weiterverkaufsverbot
1. Streetzrock e.V. stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten, bis zum Betreten des Veranstaltungsgeländes, grundsätzlich zu, es sei denn:
1.1 gegen den Dritten besteht ein Hausverbot
1.2 der Kartenverkauf wird von nicht autorisierten Dritten durchgeführt. Unsere autorisierten Vorverkaufsstellen findet ihr unter: www.streetzrock.de
2. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, die Eintrittsberechtigung zu entziehen, bzw. die Tickets haben keine Gültigkeit und werden gesperrt.

§4 Widerrufsrecht bei Tickets
Bei den hier angebotenen Tickets handelt es sich um eine Zutrittsberechtigung für eine Freizeitveranstaltung mit einem spezifischen Termin, bei dem gemäß §312g Abs. 2 Ziffer 9 BGB, kein Widerrufsrecht besteht. Durch die Onlinebestellung oder dem direkten Erwerb eines Bändchen für das Streetz Open Air ist der Vertrag bindend und der Kunde somit zur Abnahme der Tickets, sowie zur unmittelbaren Bezahlung verpflichtet.

§5 Zahlung und Versand
1. Der Gesamtbetrag ist nach Erhalt der Bestellbestätigung grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig.
2. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Vorauskasse bei der Onlinebestellung oder Barzahlung an der Tageskasse zur Verfügung. Die Tageskasse ist nur geöffnet, wenn kein Ausverkauf, im Onlineshop passiert ist und die Tageskasse ist NICHT durchgängig geöffnet. Streetzrock e.V. behält sich das Recht vor, die Kasse zu schließen wenn ein Ausverkauf vorliegt, oder zu den Abendstunden hin, nach eigenen Ermessen. Geöffnet ist die Tageskasse eine Stunde vor dem Einlass.
3. Die Online bezogenen Tickets sind entweder Hardtickets oder Print@Home Tickets. Der Versand von Hardtickets erfolgt bis spätestens Ende der Folgewoche nach Zahlungseingang der zugrunde liegenden Bestellung, in der Regel aber nach 3 - 5 Werktagen. Die Printe@Home Tickets müssen vom Käufer selbstständig ausgedruckt werden. Beide Varianten sind unbeschädigt und gut lesbar zum Vorlegen am Einlass mitzubringen.
4. Das Campingticket ist ein Print@Home Ticket, es ist ausgedruckt im PKW, gut lesbar, zu positionieren. 
5. Streetzrock e.V. behält sich das Eigentum an der Kaufsache, bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages, vor.
6. Der Kunde ist verpflichtet, sein Ticket, in einem guten und für das Scangerät lesbaren Zustand mitzubringen. Das Scangerät muss die Tickets erkennen können. Ist das Scannen, auf Grund des Ticketzustandes am Eingang nicht möglich, so verliert das Ticket, für die Veranstaltung "Streetz Open Air", seine Gültigkeit.
7. Ein Tagesticket ist am jeweiligen Tag, von Beginn des Einlass bis zum Spielende der letzten Band gültig. Der ausgewiesene Eintrittspreis gilt ausnahmslos, ebenfalls für den genannten Zeitraum.


§6 Anreise; Parken;
Der Festivalbesucher hat sich dem allgemeinen Anstand entsprechend zu verhalten. Kameradschaftliches und rücksichtsvolles Auftreten sowie die Sorge für Ordnung und Sauberkeit ist selbstverständliche Pflicht aller Besucher. Den Weisungen der Security und den Organisatoren von der Veranstaltung „Streetz Open Air 2024“ ist Folge zu leisten.
1. Die Anreise führt über angrenzende Ackerflächen. Entsprechend sollte das Fahrzeug geeignet sein. Anwohner sind dicht an der Zuwegung, langsames und rücksichtsvolles Fahren wird hier vorausgesetzt ( Staubentwicklung, Lärm).
2. Die Parkflächen sind gekennzeichnet.
3. Es ist eine Wiese, tiefer gelegte Fahrzeuge sind nicht zu empfehlen.
4. Auf dem Parkgelände die gegenseitige Rücksichtnahme nicht vergessen.
5. Die Anreise auf jeglicher (auch zu Fuß oder Helikopter) Art, das Parken und Abstellen des/ der Fortbewegungsmittel ist auf eigene Gefahr.
6. Tagesbesucher parken gesondert, auf dem dafür ausgewiesenen Tagesparkplatz.
7. Fahrzeuge auf dem Campground müssen ein Campticket, gut lesbar, im Fahrzeug liegen haben. Fahrzeuge ohne Campticket werden dem Platz verwiesen, oder Gebührenpflichtig für den Fahrzeughalter, kostenpflichtig entfernt.

§7 Einlass; Einlasskontrolle
1. Der Zutritt zur Veranstaltung "Streetz Open Air 2024" , wird nur mit einem gültigem Ticket für das Event gewährt. Besucher, die das Festivalgelände verlassen, wird der erneute Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, nicht abnehmbares, unversehrtes Bändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene und/ oder abnehmbare Bändchen verlieren ihre Gültigkeit. Bei Verlust des Tickets oder des Festivalbändchen, entfällt die Zugangsberechtigung. Eine Rücknahme oder ein Umtausch von einem Festivalbändchen oder Ticket ist grundsätzlich ausgeschlossen. Beschädigte oder defekte Bändchen, müssen sofort gemeldet werden. Ein Austausch dieser Bändchen geschieht in der Einzelfallbetrachtung.
2. Nur einer Person wird pro vorgelegtem und gültigen Ticket der Zutritt erlaubt. Die Vorlage einer Bestellbestätigung/Rechnung reicht nicht aus. Am Einlasskontrollpunkt werden ausschließlich bei Verdacht oder Hinweisen auf Missbrauch Personalausweisprüfungen vorgenommen. 
3. Am Einlass des Veranstaltungsgeländes werden Sicherheitskontrollen (Leibesvisitation eingeschlossen) durch ein Ordnungspersonal durchgeführt. Den Anweisungen dieser ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne Rückerstattung des Eintrittspreises, auszusprechen. Die Besucher erklären sich, durch den Vertragsabschluss, damit einverstanden.
4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen (gem. §10 der AGB) und wenn der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verliert die Person die Eintrittsberechtigung und somit das Ticket oder Festivalbändchen die Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
5. Besuchern unter 18 Jahren, wird der Eintritt nur erlaubt, wenn eine erziehungs- oder sorgeberechtigte Person dabei ist. Diese Person muss am Einlass, durch eine Dokumentation bekannt sein. Kinder unter 12 Jahren ist freier Eintritt gewährt, über eine Spende freut sich aber jeder.
6. Der Eintritt am Donnerstag ist für Jedermann. Nicht volljährige Gäste, ohne Begleitpersonen, werden 22:00 Uhr dem Gelände verwiesen.

§8 Hausrecht; Verhaltensregeln 
Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen auch als Hausordnung.
Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

1. Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände

1.1. verbotene Gegenstände (§10 der AGB) mitzuführen. ( Trinkhörner und Trinkbecher am Gürtel, ohne Inhalt, sind erlaubt )
1.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben.
1.3. Gegenstände auf die Bühne, in die Umgegend oder auf Personen zu werfen.
1.4. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten.
1.5. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen, zu beschmutzen oder Gewalt/ Vandalismus an ihnen ausüben.
1.6. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Büchern, Flugblättern, Bannern, Schildern, iPads etc.) sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt.
1.7. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.
1.8. E- Scooter oder ähnlichem Fortbewegungsmitteln, auf das Festivalgelände zu bringen.


2. Fotografieren 
für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.

3. Besucher, 
die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote der AGB gem. §1, Abs.5; §8, Abs.1; und; §10 oder §13 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf dem Streetz Open Air eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

4. Platzverweis und Aufenthaltsverbot
Besteht ein Verstoß gegen die AGB von Streetzrock e.V. oder ein vorgenannter, wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsgelände, verliert das Ticket oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen dies AGB's von Streetzrock e.V. verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

§9 Recht am eigenen Bild
Zu Werbezwecken werden von dieser Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte durchgeführt. Diese dienen ausschließlich zukünftigen Veranstaltungen von Streetzrock e.V. Nach §23 KunstUrhG ist die Veröffentlichung von Bild- und Videoaufnahmen von Versammlungen ohne Einwilligung gestattet. Es werden grundsätzlich keine Portrait- und Einzelaufnahmen veröffentlicht, außer es wird direkt und bewusst für Einzelaufnahmen, wie sie bei Konzert- und Diskobesuchen üblich sind, posiert. In dem Fall gilt die Einwilligung im Sinne des §22 KunstUrhG als erteilt.

§10 Verbotenes und verbotene Gegenstände
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind verboten:

1. Tiere, wie z.B Libellen, Mücken, Läuse, Nashörner, Fledermäuse und alle anderen Haustiere. Wirklich alle Tiere, aller Art und Rassen.
2. Waffen oder andere Gegenstände ( WaffG Anlage 2 zu §2, Abs. 2 bis 4 ), oder welche die unter Umständen als gefährliche   Gegenstände eingesetzt werden können.
3. pyrotechnische Gegenstände.
4. Generatoren (keine Stromerzeuger, siehe §17 Punkt 9.).
5. offenes Feuer. 
6. Druck- und Flüssiggase.
7. Sperrmüll (alte Sofas, Sessel, Baumaterial, Holz etc.). Bei der artigem werden Fotos vom Camp, von uns gemacht. Bleiben Gegenstände liegen wird Anzeige erstattet, damit die Entsorgungskosten eingeholt werden können.
8. Fackeln.
9. Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm und Patronengürtel.
10. CS-Gas.
11. brennbare Flüssigkeiten.
12. Trockeneis.
13. lärmerzeugende Gegenstände.
14. politische Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter.
15. Drohnen die ohne Erlaubnis des Veranstalters genutzt und benutzt werden.

1. mitgebrachte Getränke und Lebensmittel.
2. Rucksäcke, die nicht kontrolliert wurden, oder große Taschen.
3. Jegliche Form von Glasbehältern.
4. Dosen (auch Haarspray, Deo etc.).
5. Fahnenstangen.
6. E- Scooter oder ähnliche Fortbewegungsmittel.
Außerdem behält sich Streetzrock e.V.
das Recht vor, die Liste der verbotenen Gegenstände zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu ergänzen und nicht aufgeführte Gegenstände im Zweifel, nach in Augenscheinnahme vor Ort zu verbieten. 

§11 Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen
Bei der genannten Veranstaltung handelt es sich um eine Open-Air Veranstaltung. Diese findet auch bei schlechtem Wetter statt, es sei denn, es besteht hierdurch die Unmöglichkeit der sicheren Durchführung der Veranstaltung (Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal). In diesem Fall wird die Veranstaltung sofort abgebrochen oder zeitweise unterbrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Festivals aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

§12 Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke und Verletzungen
1. Dem Besucher ist bewusst, dass beim Streetz Open Air, insbesondere vor den Bühnen, eine hohe Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstaltungsort ist unter dem freien Himmel, jedoch wird unabhängig davon, dringend empfohlen Ohrstöpsel zu verwenden. Es ist ratsam einen Aufenthaltsplatz, bei den Lautsprechern oder an der Bühne zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
2. Bitte beachtet, dass das Gehör von Kindern noch empfindlicher, als das von Erwachsenen ist. Solltet ihr mit Kindern unsere Veranstaltung besuchen, bringt bitte einen geeigneten Gehörschutz für Kinder mit.
3. Ist ein Sanitätsdienst aus Verletzungsgründen und dgl. erforderlich, so trägt der Verursacher die Kosten der Wundbehandlung und auch den möglichen Transport. 

§13 Jugendschutz
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer erziehungsberechtigten Person, gemäß AGB §1 Abs. 1 Satz 4, Zutritt.

§14 Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ohne Beschränkung für Schäden, aus der auch nur fahrlässigen Verletzung von Körper und Gesundheit des Kunden passieren, ohne die Beteiligung von Dritten. Das gleiche gilt für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Für sonstige Schäden ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit des Veranstalters sowie seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
Grundsätzlich ist das Betreten, Nutzen und der Aufenthalt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, auf eine Gefahr.

§15 Datenschutz
Streetzrock e.V. bearbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die personenbezogenen Kundendaten (Name, Adresse, Email, Telefonnummer, usw.) werden lediglich für das Zustandekommen und die Abwicklung des Vertragsverhältnisses genutzt sowie für unternehmungsinterne, empirische Erhebungen und weiterführende Angebots- und Informationsübermittlung an den Kunden, zur Veranstaltung Streetz Open Air bzw. verwandten Themen. Werden Dritte mit der Durchführung dieses Vertrages beauftragt, so ist Streetzrock e.V. berechtigt, die dazu erforderlichen Daten weiter zu geben.

§16 Anwendbares Recht; Sonstiges
1. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand, für alle Streitigkeiten aus den geschlossenen Verträgen mit Streetzrock e.V., dass Amtsgericht Dannenberg zuständig.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§17 Camping bzw. Übernachtungsmöglichkeit 
1.) CAMPING
Es stehen euch genügend Campingplätze zur Verfügung. Ihr könnt euer Auto bei entsprechender Witterung direkt neben euer Zelt stellen. Das Campen ist für Inhaber eines Campingticket, im Zusammenhang mit einem Festival-Ticket erlaubt. Das Campen ohne dem vor genannten ist verboten.
Solltet ihr euch durch andere Besucher massiv gestört oder bedroht fühlen, wendet euch an die Security oder einen unserer Vereinsmitglieder (St.O.A.ker)!
Bitte achtet darauf, keine verbotenen Gegenstände mitzuführen.
Der Campingplatz zählt zum Veranstaltungsgelände. Beim Verlassen gilt §8 Abs.4 und § 17 Abs.4 entsprechend.

Das Camping und das Befahren des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr! §14

2.) MÜLL
Wir bitten eindringlich darum, Euren Campingplatz sauber zu halten und sauber zu hinterlassen. Es ist ein Müllcontainer auf dem Gelände, welcher für den anfallenden Hausmüll zu nutzen ist.
Das Team von Streetzrock e.V. wird für die Einhaltung unserer Regeln sorgen bzw. auch Fotos von besonders „harten Fällen” machen. Wer also Möbel mitbringt und diese stehen lässt, wird leider mit einer Nachzahlung wegen Müllablagerung sowie einer Anzeige rechnen müssen.
Wir appellieren an euch, die aufgestellten Mülltonnen zu benutzen und euren Müll NICHT in die Botanik zu werfen. Ihr helft uns und der Natur damit, unnötigen Ärger zu vermeiden. Dafür bedanken wir uns bereits im Voraus bei euch!

3.) PARKEN
Tagesgäste parken auf unserem ausgewiesenen Tagesparkplatz. Das Campieren auf diesen Parkplätzen ist verboten. Natürlich wird sich niemand aufregen, wenn ihr in eurem Auto übernachtet (kein Zelt oder dgl.), weil ihr einen zu viel getrunken habt.

4.) TOILETTEN
Auf dem gesamten Festivalgelände stehen in ausreichender Menge Mobiltoiletten zur Verfügung. Diese werden täglich gereinigt und die Benutzung ist kostenlos. Handycaptoilette steht im gesonderten Bereich für euch zur Verfügung.

6.) KRAFTSTOFF IN RESERVEKANISTERN
Ihr dürft auf das Streetz Open Air einen Reservekanister Kraftstoff pro Fahrzeug mitnehmen, dieser darf nicht mehr als 20 Liter Benzin bzw. Diesel fassen und muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen. Das bedeutet, dass er dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein muss.

5.) GASFLASCHEN
Druckgas- bzw. Flüssiggasflaschen, die mit einem zusätzlichen Druckminderer betrieben werden, sind auf unserem Campinggelände nicht gestattet. Dies gilt für sämtliches Gas, also auch für Kohlendioxid, Sauerstoff, Helium usw. sowie für den Betrieb von Getränkeschankanlagen.
Erlaubt sind ausschließlich fest verbaute Butangasflaschen in Wohnwagen/Wohnmobilen mit entsprechender Sicherung, gültiger Gasprüfbescheinigung und aktueller HU.

7.) FEUER UND GRILLEN
Offenes Feuer ist auf dem gesamten Festivalgelände verboten!
Erlaubt sind handelsübliche Gas-Campingkocher mit Gaskartuschen, Campingkocher mit Festbrennstoffen (sog. ESBIT-Kocher) sowie Holzkohlegrills, sofern diese ausschließlich zur Essenszubereitung verwendet werden. Der normale Umgang, also keine Verletzungen durch unsachgemäße Handhabung, wird vorausgesetzt.
Spiritus ist keine Grillanzündhilfe! Wir empfehlen die Benutzung von nicht-flüssigen Anzündhilfen bzw. von sogenannten Anzündkaminen.
Spiritus, Lampen-Öl, Petroleumlampen, Feuerschalen, Brennholz und Fackeln sind verboten!
Sollte es extrem Trocken sein, behalten wir uns vor das Grillen zu untersagen.

8.) Zuwegung
Die eingeteilten Fahrgassen sind Frei zu halten. Diese dienen als Flucht- und Rettungsweg. Auch Leinen oder Festmacher für Zelte, dürfen nicht in diesen Bereich verbaut werden.

9.) Stromerzeuger (Mopel)
Das betreiben von Stromerzeugern ist nur erlaubt, in Verbindung einer feuerfesten Unterlage, unter dem Gerät. Es sei denn das Gerät ist in einem Kunstoffgehäuse integriert.

10.) Abwasser/ Schmutzwasser
Auf dem Veranstaltungsgelände ist das entleeren von Faekalientanks verboten. Auch anderes Schmutzwasser darf nicht auf dem Veranstaltungsgelände entsorgt werden. 

11.) Trinkwasser
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist keine Trinkwasserentnahmestelle vorhanden. 

§18


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